Rechner für das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle
Laden Sie einen Export aus der Lohnabrechnung und erhalten Sie die sieben Indikatoren nach Art. 9 Abs. 1, die Entgeltquartile und das Gefälle in jeder Gruppe von Arbeitnehmern. Die Datei wird von Ihrem Browser gelesen und nie hochgeladen.
Ihre Daten bleiben auf diesem Gerät
Die Berechnung läuft auf dieser Seite. Sobald sie geladen ist, können Sie offline gehen, und der Rechner funktioniert weiter.
1. Daten laden
CSV- oder TSV-Export aus der Lohnabrechnung, eine Zeile pro Person. Excel-Dateien speichern Sie zuerst als CSV (UTF-8).
Beispieldaten: 120 fiktive Beschäftigte eines italienischen Einzelhändlers in 8 Tarifstufen. Alle Zahlen sind erfunden.
Erwartete Spalten: Personal-ID, Geschlecht (F, M oder X), Gruppe, Grundentgelt und variables Entgelt des Jahres, bezahlte Stunden, VZÄ, Beschäftigungsmonate. Nur ID, Geschlecht und Grundentgelt sind Pflicht.
2. Spalten prüfen
Wir haben Ihre Spaltenüberschriften zugeordnet. Prüfen Sie jedes Feld und wählen Sie bei Bedarf eine andere Spalte.
Erste gelesene Zeilen
3. Methode
Wo die Richtlinie Auslegungsspielraum lässt, zeigen diese Optionen die getroffene Wahl. Die Voreinstellungen sind ein Entwurf.
Ergebnisse
Rechtsgrundlage der Indikatoren
Wortlaut des Artikels
„Entgelthöhe“ das Bruttojahresentgelt und das entsprechende Bruttostundenentgelt;Quelle: EUR-Lex, © European Union, https://eur-lex.europa.eu
Wortlaut des Artikels
„geschlechtsspezifisches Entgeltgefälle“ die Differenz zwischen den durchschnittlichen Entgelthöhen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines Arbeitgebers, ausgedrückt als Prozentsatz der durchschnittlichen Entgelthöhe männlicher Arbeitnehmer;Quelle: EUR-Lex, © European Union, https://eur-lex.europa.eu
Wortlaut des Artikels
„Gruppe von Arbeitnehmern“ Arbeitnehmer, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten und die auf nicht willkürliche Weise auf der Grundlage nichtdiskriminierender und objektiver geschlechtsneutraler Kriterien nach Maßgabe von Artikel 4 Absatz 4 von ihrem Arbeitgeber und, gegebenenfalls, in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern im Einklang mit nationalen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten, entsprechend eingeteilt werden;Quelle: EUR-Lex, © European Union, https://eur-lex.europa.eu
Wortlaut des Artikels
das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle;Quelle: EUR-Lex, © European Union, https://eur-lex.europa.eu
Wortlaut des Artikels
das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle bei ergänzenden oder variablen Bestandteilen;Quelle: EUR-Lex, © European Union, https://eur-lex.europa.eu
Wortlaut des Artikels
das mittlere geschlechtsspezifische Entgeltgefälle;Quelle: EUR-Lex, © European Union, https://eur-lex.europa.eu
Wortlaut des Artikels
das mittlere geschlechtsspezifische Entgeltgefälle bei ergänzenden oder variablen Bestandteilen;Quelle: EUR-Lex, © European Union, https://eur-lex.europa.eu
Wortlaut des Artikels
der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ergänzende oder variable Bestandteile erhalten;Quelle: EUR-Lex, © European Union, https://eur-lex.europa.eu
Wortlaut des Artikels
der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in jedem Entgeltquartil;Quelle: EUR-Lex, © European Union, https://eur-lex.europa.eu
Wortlaut des Artikels
das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle zwischen Arbeitnehmern bei Gruppen von Arbeitnehmern, nach dem normalen Grundlohn oder -gehalt sowie nach ergänzenden oder variablen Bestandteilen aufgeschlüsselt.Quelle: EUR-Lex, © European Union, https://eur-lex.europa.eu
Wortlaut des Artikels
Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Arbeitgeber, die Berichterstattungspflichten nach Artikel 9 unterliegen, in Zusammenarbeit mit ihren Arbeitnehmervertretern eine gemeinsame Entgeltbewertung vornehmen, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind: a) aus der Berichterstattung über das Entgelt ergibt sich ein Unterschied bei der durchschnittlichen Entgelthöhe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Höhe von mindestens 5 Prozent in einer Gruppe von Arbeitnehmern; b) der Arbeitgeber hat einen solchen Unterschied bei der durchschnittlichen Entgelthöhe nicht auf der Grundlage objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien gerechtfertigt; c) der Arbeitgeber hat einen solchen ungerechtfertigten Unterschied bei der durchschnittlichen Entgelthöhe innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag der Berichterstattung über das Entgelt nicht korrigiert.Quelle: EUR-Lex, © European Union, https://eur-lex.europa.eu
Wortlaut des Artikels
Die Mitgliedstaaten können beschließen, dass in Fällen, in denen die Offenlegung von Informationen nach den Artikeln 7, 9 und 10 zur unmittelbaren oder mittelbaren Offenlegung des Entgelts eines bestimmbaren Arbeitnehmers führen würde, nur die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitsaufsichtsbehörde oder die Gleichbehandlungsstelle Zugang zu den betreffenden Informationen haben. Die Arbeitnehmervertreter oder die Gleichbehandlungsstelle beraten Arbeitnehmer über mögliche Ansprüche nach dieser Richtlinie, ohne dass die tatsächlichen Entgelthöhen einzelner Arbeitnehmer, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, offengelegt wird. Für Zwecke der Überwachung gemäß Artikel 29 werden die Informationen uneingeschränkt zugänglich gemacht.Quelle: EUR-Lex, © European Union, https://eur-lex.europa.eu
Wortlaut des Artikels
Wenn die Behörden der Mitgliedstaaten im Einklang mit Artikel 38 Absatz 7 Buchstabe a der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 57 Absatz 4 Buchstabe a der Richtlinie 2014/24/EU oder Artikel 80 Absatz 1 der Richtlinie 2014/25/EU in Verbindung mit Artikel 57 Absatz 4 Buchstabe a der Richtlinie 2014/24/EU handeln, können öffentliche Auftraggeber einen Wirtschaftsteilnehmer von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen oder von den Mitgliedstaaten dazu angewiesen werden, wenn sie in geeigneter Form eine Verletzung der Pflichten nach Absatz 1 des vorliegenden Artikels im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Pflichten hinsichtlich der Entgelttransparenz oder mit einem Entgeltgefälle von mehr als 5 % in einer Gruppe von Arbeitnehmern nachweisen und der Arbeitgeber diesen Unterschied nicht auf der Grundlage objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien begründen kann.Quelle: EUR-Lex, © European Union, https://eur-lex.europa.eu
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