Gleichwertige Arbeit (Artikel 4)
Entgeltgefälle werden innerhalb von Gruppen von Arbeitnehmern verglichen, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Wie Sie diese Gruppen bilden, bestimmt den Großteil des Ergebnisses.
Der Grundsatz
Arbeitgeber müssen über Entgeltstrukturen verfügen, die gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit gewährleisten.
Die Mitgliedstaaten ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Arbeitgeber über Vergütungsstrukturen verfügen, durch die gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gewährleistet wird.Quelle: EUR-Lex, © European Union, https://eur-lex.europa.eu
Die Kriterien
Der Wert wird anhand objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien bewertet, die, wo vorhanden, mit den Arbeitnehmervertretern vereinbart werden. Zu den Kriterien gehören Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen, und Soft Skills dürfen nicht unterbewertet werden.
Entgeltstrukturen sind so beschaffen, dass anhand objektiver, geschlechtsneutraler und mit den Arbeitnehmervertretern vereinbarter Kriterien, sofern es solche Vertreter gibt, beurteilt werden kann, ob sich die Arbeitnehmer im Hinblick auf den Wert der Arbeit in einer vergleichbaren Situation befinden. Diese Kriterien dürfen weder in unmittelbarem noch in mittelbarem Zusammenhang mit dem Geschlecht der Arbeitnehmer stehen. Sie umfassen Kompetenzen, Belastungen, Verantwortung und Arbeitsbedingungen und gegebenenfalls etwaige weitere Faktoren, die für den konkreten Arbeitsplatz oder die konkrete Position relevant sind. Sie werden auf objektive, geschlechtsneutrale Weise angewandt, wobei jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ausgeschlossen wird. Insbesondere dürfen relevante soziale Kompetenzen dabei nicht unterbewertet werden.Quelle: EUR-Lex, © European Union, https://eur-lex.europa.eu
Begriffsbestimmungen
Gleichwertige Arbeit und Gruppen von Arbeitnehmern sind beide unter Bezugnahme auf diese Kriterien definiert.
„gleichwertige Arbeit“ Arbeit, die gemäß nichtdiskriminierenden und objektiven geschlechtsneutralen Kriterien nach Maßgabe von Artikel 4 Absatz 4 als gleichwertig gilt;Quelle: EUR-Lex, © European Union, https://eur-lex.europa.eu
„Gruppe von Arbeitnehmern“ Arbeitnehmer, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten und die auf nicht willkürliche Weise auf der Grundlage nichtdiskriminierender und objektiver geschlechtsneutraler Kriterien nach Maßgabe von Artikel 4 Absatz 4 von ihrem Arbeitgeber und, gegebenenfalls, in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern im Einklang mit nationalen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten, entsprechend eingeteilt werden;Quelle: EUR-Lex, © European Union, https://eur-lex.europa.eu
Italien: Tarifverträge
Die Anwendung eines CCNL, der von den vergleichsweise repräsentativsten Gewerkschaften unterzeichnet wurde, begründet die Vermutung, dass die Vorgaben eingehalten sind, und „gleichwertige Arbeit“ verweist auf die Eingruppierungsstufen des CCNL.
I contratti collettivi nazionali di lavoro e le disposizioni di legge assicurano sistemi di determinazione e classificazione retributiva fondati su criteri oggettivi e neutri rispetto al genere, idonei a garantire la parita' di retribuzione per uno stesso lavoro o per un lavoro di pari valore. L'applicazione di un contratto collettivo nazionale di lavoro stipulato da organizzazioni sindacali comparativamente piu' rappresentative sul piano nazionale, comprensivo dei sistemi di classificazione professionale, inquadramento e trattamento economico, costituisce presunzione di conformita' ai principi di parita' retributiva e di trasparenza, ferma restando la dimostrazione dell'esistenza di trattamenti retributivi individuali discriminatori.Originaltext auf Italienisch.
Quelle: Gazzetta Ufficiale della Repubblica Italiana, GU Serie Generale n. 125 del 1 giugno 2026 (codice redazionale 26G00112)
per «lavoro di pari valore», la prestazione lavorativa diversa svolta nell'esercizio di mansioni comparabili, previste dai livelli di inquadramento stabiliti dal CCNL applicato dal datore di lavoro o, in mancanza, del CCNL siglato dalle organizzazioni sindacali comparativamente piu' rappresentative sul piano nazionale per il settore di riferimento.Originaltext auf Italienisch.
Quelle: Gazzetta Ufficiale della Repubblica Italiana, GU Serie Generale n. 125 del 1 giugno 2026 (codice redazionale 26G00112)
Gruppen in der Praxis bilden
Bewerten Sie jede Tätigkeit nach den vier Faktorgruppen, prüfen Sie, ob die Punktwerte mit dem Frauenanteil der Tätigkeit zusammenhängen, und fassen Sie dann Tätigkeiten mit ähnlichen Punktwerten zusammen. Dokumentieren Sie die Methode: Arbeitnehmervertreter können sie anfordern.
© European Union, https://eur-lex.europa.eu
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Nationale Regeln können abweichen.