Artikel 7: das Recht auf Auskunft über Entgelte
Alle Beschäftigten können schriftlich Auskunft über ihre eigene Entgelthöhe und die durchschnittlichen Entgelthöhen, nach Geschlecht, der Beschäftigten verlangen, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Es gibt keine Größenschwelle.
Was Beschäftigte verlangen können
Ihre individuelle Entgelthöhe und die durchschnittlichen Entgelthöhen nach Geschlecht in ihrer Gruppe. Sie können direkt fragen oder, je nach nationalem Recht, über ihre Vertreter oder eine Gleichbehandlungsstelle.
Arbeitnehmer haben das Recht, gemäß den Absätzen 2 und 4 Auskünfte über ihre individuelle Entgelthöhe und über die durchschnittlichen Entgelthöhen zu verlangen und in schriftlicher Form zu erhalten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht und für die Gruppen von Arbeitnehmern, die gleiche Arbeit wie sie oder gleichwertige Arbeit verrichten.Quelle: EUR-Lex, © European Union, https://eur-lex.europa.eu
Alle Beschäftigten informieren, jedes Jahr
Arbeitgeber müssen alle Beschäftigten jährlich über das Recht und seine Ausübung informieren.
Arbeitgeber informieren alle Arbeitnehmer jährlich über ihr Recht, die Auskünfte nach Absatz 1 zu erhalten, und über die Schritte, die der Arbeitnehmer unternehmen muss, um dieses Recht wahrzunehmen.Quelle: EUR-Lex, © European Union, https://eur-lex.europa.eu
Zwei Monate für die Antwort
Die Frist läuft ab dem Datum des Ersuchens. Unser Rechner addiert zwei Kalendermonate und verschiebt das Datum nicht wegen Wochenenden oder Feiertagen; das ist die vorsichtige Lesart.
Arbeitgeber stellen die Auskünfte nach Absatz 1 innerhalb einer angemessenen Frist und auf jeden Fall innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag, an dem der Antrag gestellt wird, zur Verfügung.Quelle: EUR-Lex, © European Union, https://eur-lex.europa.eu
Kleine Gruppen
In einer Gruppe mit sehr wenigen Frauen oder Männern können Durchschnittswerte das Entgelt einer Person offenlegen. Die Mitgliedstaaten können solche Werte auf Arbeitnehmervertreter, die Arbeitsaufsicht oder die Gleichbehandlungsstelle beschränken; Italien hat das getan.
Die Mitgliedstaaten können beschließen, dass in Fällen, in denen die Offenlegung von Informationen nach den Artikeln 7, 9 und 10 zur unmittelbaren oder mittelbaren Offenlegung des Entgelts eines bestimmbaren Arbeitnehmers führen würde, nur die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitsaufsichtsbehörde oder die Gleichbehandlungsstelle Zugang zu den betreffenden Informationen haben. Die Arbeitnehmervertreter oder die Gleichbehandlungsstelle beraten Arbeitnehmer über mögliche Ansprüche nach dieser Richtlinie, ohne dass die tatsächlichen Entgelthöhen einzelner Arbeitnehmer, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, offengelegt wird. Für Zwecke der Überwachung gemäß Artikel 29 werden die Informationen uneingeschränkt zugänglich gemacht.Quelle: EUR-Lex, © European Union, https://eur-lex.europa.eu
Italien: einmal pro Jahr
Nach dem D.Lgs. 96/2026 können Beschäftigte das Ersuchen einmal pro Jahr stellen. Ob das Kalenderjahr oder 12 Monate gemeint sind, ist nicht geklärt; im Zweifel zu antworten ist die vorsichtige Wahl.
Fermo restando quanto previsto dall'articolo 1, comma 1, lettera n), del decreto legislativo 26 maggio 1997, n. 152, e' riconosciuto ai lavoratori il diritto di richiedere e ricevere per iscritto, entro due mesi dalla richiesta, anche per il tramite dei loro rappresentanti o degli organismi per la parita', su specifica delega, le informazioni sui livelli retributivi medi, ripartiti per sesso, delle categorie di lavoratori che svolgono lo stesso lavoro o un lavoro di pari valore. Il diritto di cui al presente comma non puo' essere esercitato piu' di una volta all'anno.Originaltext auf Italienisch.
Quelle: Gazzetta Ufficiale della Repubblica Italiana, GU Serie Generale n. 125 del 1 giugno 2026 (codice redazionale 26G00112)
Wie Sie sich vorbereiten
Führen Sie ein Verzeichnis der Ersuchen mit Datum, kennen Sie die Gruppe jeder beschäftigten Person und berechnen Sie die Durchschnittswerte je Gruppe nach Geschlecht im Voraus.
© European Union, https://eur-lex.europa.eu
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